“Wir möchten mit einer Baugruppe bauen. Wir sind noch eine Planungsgemeinschaft und haben das Grundstück 2018 gekauft und 2019 den Bauantrag gestellt. Gilt auch bei einer Baugruppe der Tag der Baugenehmigung als Stichtag für die Baukindergeld-Beantragung oder ist hier der Zeitpunkt der Umwandlung von der Planungsgemeinschaft zur Baugemeinschaft irgendwie relevant?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nach Auskunft der KfW sind folgende Punkte beim Baukindergeld in einer Baugruppe wichtig:
Eine Antragstellung als Bauherrengemeinschaft / Baugruppe ist nicht möglich. Jede natürliche Person aus der Bauherrengemeinschaft / Baugruppe, welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann aber für ihr selbstgenutztes Wohneigentum (z.B. Eigentumswohnung) einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
Wichtig: Die natürliche Person (nicht die Baugruppe/GbR) muss als Eigentümerin im Grundbuch stehen. Entscheidend ist, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Es gilt also für Sie der Stichtag der Baugenehmigung, den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug stellen.
“Um Baukindergeld zu erhalten, muss die bisherige Immobilie zum Stichtag (bei uns Baugenehmigung) verkauft sein. Unsere Frage: wie definiert die KfW „verkauft“? Genügt das Datum des notariellen (Ver-)Kaufvertrags oder müssen auch Besitzübergang und Zahlung bereits erfolgt sein, sprich müssen wir aus unserer bisherigen Immobilie zum Stichtag ausgezogen sein? “
Antwort aktion pro eigenheim
Die KfW bewertet das Datum des notariellen Kaufvertrags als maßgebend. Zwischen dem Verkauf (Notartermin) und dem Datum der Baugenehmigung muss mindestens ein Tag liegen.
“Ich wohne seit 10 Jahren in Berlin (Hauptwohnsitz). Meine Eltern haben ein Haus auf dem Land, dies ist mein Nebenwohnsitz. Nun ziehen wir bald ins neue Haus. Habe ich trotzdem ein Recht auf Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Entscheidend für das Baukindergeld ist nicht, wo Sie vor dem Umzug Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz hatten. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Partner/Mann kein weiteres Wohneigentum besitzen. Ist das neue Haus Ihre einzige Immobilie und die Bedingungen für die Förderung sind erfüllt, können Sie nach Ihrem Umzug und der Ummeldung auf den neuen Hauptwohnsitz das Baukindergeld beantragen.
“September 2017: Erwerb des Baugrundstücks welches sich in einem Wohngebiet mit Bebauungsplan befindet. (GB Eintrag ebenfalls 09/2017) November 2017: Genehmigungsfreistellung nach Paragraph 61 BauO LSA, Dort steht u.a. drin: “Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich”. Januar 2018: tatsächlicher Baubeginn. Meine Frage: Wurde in dem Beschluss unserer Regierung eindeutig zw. Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung unterschieden? Sprich, sehen Sie hier eine Möglichkeit, das Baukindergeld zu beantragen? Auch interessiert mich, wie allgemein mit Kulanzentscheidungen umgegangen wird?”
Antwort aktion pro eigenheim
In den Förderrichtlinien (Merkblatt) zum Baukindergeld wird recht genau zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung unterschieden: “Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) erteilt worden ist. Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte.” (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021)
Es zählt also nicht der tatsächliche Baubeginn, sondern die oben genannten Faktoren Datum der Bauanzeige + erlaubter Beginn der Ausführung. Unseres Wissens nach gibt es keine Kulanzentscheidungen. Die KfW entscheidet streng nach Einhaltung der Förderrichtlinien.
“Was gilt als Stichtag für das Baukindergeld, wenn sich der Kauf auf ein notarielles Kaufangebot und eine Annahme erstreckt? Ist es hierfür relevant, ob der Käufer oder der Verkäufer das Angebot macht?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen Förderzeitraum geschlossen wurde, kommt das Baukindergeld in Frage.
“Wir haben im Dezember 2017 den Bauantrag bewilligt bekommen und im Februar die Baubeginnanzeige gestellt und März angefangen zu bauen. Warum ist hier der Antrag entscheidend anstatt der tatsächliche Bauabschnitt? Ist die Baubeginnanzeige auch förderfähig?”
Antwort aktion pro eigenheim
Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag – das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage. Die Baubeginnanzeige spielt für das Baukindergeld keine Rolle.
“Wir haben eine Immobilie, die wir verkaufen werden. Wir wollen uns dann ein neues Haus kaufen. Wieviel Zeit muss zwischen dem Hausverkauf und Kauf des neuen Hauses sein, damit wir Anspruch auf das Baukindergeld haben?”
Antwort aktion pro eigenheim
Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es gilt das Datum bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
“Zählt ein Vorvertrag beim Hauskauf als entscheidend für das Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, für das Baukindergeld zählt als maßgeblicher Stichtag beim Hauskauf das Datum des notariellen Kaufvertrags.
“Wir waren im November 2017 beim Notar. Dort wurde vereinbart, dass der Besitzübergang (sprich der Kauf) am 15.01.2018 erfolgt. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht? Wäre sehr schade, weil wir zwei Kinder haben und die Summe nicht unerheblich ist.”
Antwort aktion pro eigenheim
Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende Stichtag für die Förderung.
“Wir wollen eine Neubau-Wohnung (schlüsselfertig) kaufen. Baustart ist im April. Bekommen wir das Baukindergeld für das Jahr 2019 dann auch?”
Antwort aktion pro eigenheim
Das hängt davon ab, wann Sie einziehen. Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Ab dem positiven Förderbescheid erhalten Sie das Baukindergeld dann zehn Jahre lang. Wenn Sie also 2019 noch einziehen, den Antrag stellen und dieser positiv beschieden wird, erhalten Sie auch den Zuschuss ab 2019.
“Wir haben am selben Tag zuerst unsere Wohnung verkauft und anschließend unser neues Haus beim gleichen Notar gekauft. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? Der Verkauf muss ja vor dem Kauf liegen, wie ist das bei uns?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nach Rücksprache mit der KfW kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien am selben Tag ist nicht förderfähig. Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es gilt das Datum bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
“Wir haben unser vorheriges Haus verkauft und wohnen zur Miete. Jetzt haben wir ein neues Haus gekauft. Bekommen wir Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs 2018 zur Miete gewohnt haben und sich zum Stichtag keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz befand, können Sie das Baukindergeld beantragen.
“Welches Datum ist für das Baukindergeld bei Erwerb eines Hauses aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich? Die Versteigerung war in 11/2017, Verteilungstermin sowie Grundbucheintragung 1/2018.”
Antwort aktion pro eigenheim
Im Falle eines Erwerbs aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich ist das Datum, an dem der Zuschlag erteilt wurde, also der Versteigerungstermin. In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld deshalb leider nicht in Frage.
“Wir haben 12/2016 einen Hausbauvertrag mit einem Fertighausunternehmen unterzeichnet und in 7/2017 ein Grundstück von der Gemeinde erworben. In 8/2018 kam die Baugenehmigung. Sind wir damit für das Baukindergeld qualifiziert?”
Antwort aktion pro eigenheim
Ja, beim Bau eines Fertighauses gilt das Datum der Baugenehmigung für das Baukindergeld.
“Wenn wir einen Bauantrag 2018 genehmigt bekommen und 2019 eine Tektur (Änderung zum Bauantrag) stellen, was ist dann für das Baukindergeld maßgeblich? Ist der Stichtag genehmigter Bauantrag oder Tekturdatum?”
Antwort aktion pro eigenheim
Auch bei einer Tektur bleibt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung für das Baukindergeld entscheidend.
“Grundstück wurde notariell 2017 an mich übertragen. Werkvertrag mit einem Generalunternehmen (Hausbaufirma) im November 2017 unterschrieben. Baugenehmigung August 2018. Erhalten wir Baukindergeld, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind?”
Antwort aktion pro eigenheim
Ja. Wenn Sie auf einem eigenen Grundstück mit einer Hausbaufirma in Eigenregie bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist in diesem Fall das Datum der Baugenehmigung und Ihres liegt im Förderzeitraum.
“Wir haben unsere Wohnung 5/2017 gekauft. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt vermietet, die gesetzliche Kündigungsfrist betrug 9 Monate, ein Einzug war also vor 2018 nicht möglich. Gibt es eine Chance auf Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Leider nicht. Beim Kauf einer Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags und nicht des Einzugs. Da Ihr Kaufvertrag schon 2017 geschlossen wurde, kommt das Baukindergeld nicht in Frage.
“Wir bauen mit Generalunternehmer auf einem unabhängig davon erworbenen Grundstück. Welcher Stichtag gilt für das Baukindergeld – Baugenehmigung oder Werkvertrag?”
Antwort aktion pro eigenheim
Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das Baukindergeld.
“Wir haben mit 4 Kindern im März 2018 ein Haus gekauft, in dem wir schon seit 4 Jahren zur Miete wohnen. Haben wir Chance auf Baukindergeld, da der Einzugstermin ja schon vor 4 Jahren war?”
Antwort aktion pro eigenheim
Ja, Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Einzugstermin ist das Datum des Kaufvertrags, danach haben Sie 3 Monate Zeit den Antrag zu stellen. Da Ihr Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und 17.9.2018 datiert ist, können Sie den Antrag bis zum 31.12.2018 stellen.
“Gilt eine notarielle Übertragung / Schenkung als Erwerb im Sinne des Baukindergeldes?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein. Für das Baukindergeld zählen der Kauf oder Bau von Wohneigentum als Erwerb. Erbe oder Schenkung werden nicht gefördert.
“Wir haben die Baugenehmigung 12/2017 erhalten. Erschließung der Grundstücke und Baubeginn waren 2/2018 und bei anderen Familien 6/2018. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.
“Ich besitze eine Immobilie und habe zum 1.1.2018 eine zweite Immobilie gekauft, die ich ab 1.1.2019 mit 2 meiner Kinder bewohnen werde. Die jetzige wird wahrscheinlich zum 1.1.2020 an meine älteste Tochter übertragen. Kann ich Baukindergeld beantragen?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. Da Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs schon Eigentümerin einer weiteren Immobilie waren, kommt der Zuschuss nicht in Frage.
“Es steht noch keine Immobilie in unserem Besitz, wir könnten aber die Eigentumswohnung kaufen, in der wir zur Zeit zur Miete wohnen. Wenn wir in 3 Jahren ein Haus bauen, bekommen wir dann nur einen Teil des Baukindergeldes?”
Antwort aktion pro eigenheim
Wenn Sie jetzt Ihre Mietwohnung kaufen und später neu bauen, bekommen Sie tatsächlich nur einen Teil des Baukindergeldes. Sie erhalten den Zuschuss solange, wie das geförderte Wohneigentum, in diesem Fall also die Wohnung, selbst genutzt wird. Wird die Wohnung später wieder verkauft oder vermietet, muss die KfW sofort benachrichtigt werden und das Baukindergeld endet mit dem Auszug.
“Erlischt der Anspruch auf Baukindergeld, wenn nach dem Bau oder Kauf der ersten förderwürdigen Immobilie später eine zweite Immobilie erworben oder geerbt wird?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. Dann endet der Anspruch auf Baukindergeld mit dem Auszug.
“Eine Voraussetzung zum Erhalt des Baukindergeldes ist, dass man keine weitere Wohnimmobilie besitzt. Wie sieht es bei einer gewerblich genutzten Immobilie aus? Ist der Besitz einer solchen auch ein KO-Kriterium?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, der Besitz einer Gewerbeimmobilie ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Zum entsprechenden Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag darf nur keine weitere Wohnimmobilie im Besitz des Haushaltes sein.
“Ich besitze ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht, aber kein Eigentum. Kann ich Baukindergeld für einen Hauskauf beantragen?”
Antwort aktion pro eigenheim
Soweit wir wissen, steht das Wohnrecht dem Baukindergeld nicht im Weg. Wichtig ist, dass Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind, auch nicht mit Anteilen.
Hinweis: Alle Fragen sind hier von den Baukindergeld-Experten der aktion pro eigenheim nach bestem Wissen beantwortet, aber nicht rechtlich verbindlich – wir übernehmen keine Haftung.
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