FAQ zu Baukindergeld und Fristen, Umzug, Antragstellung...

“Wird das Baukindergeld und die Bayerische Eigenheimzulage evtl. durch die Corona-Krise vorzeitig noch vor dem Ende 2020 abgeschafft?”

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Frage von Saskia F.
am 02.04.2020

Antwort aktion pro eigenheim

Dazu gibt es bisher keine Hinweise und wir gehen auch nicht davon aus, dass Baukindergeld und bayerische Eigenheimzulage vorzeitig eingestellt werden. Bisher können beide Förderungen normal beantragt werden.

“Wegen Coronavirus ist das Rathaus geschlossen und es ist keine Meldebestätigung zu erhalten. Gibt es eine andere Möglichkeit den Einzug in die neue Immobilie nachzuweisen?”

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Frage von Bernhard H.
am 20.03.2020

Antwort aktion pro eigenheim

Die KfW hat in Ihre FAQ folgenden Hinweis zu Corona und Baukindergeld aufgenommen:

“Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Ausgangssperren oder der eingeschränkten Erreichbarkeit meiner Meldebehörde kann ich mich derzeit nicht an- oder ummelden. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?


Ihre Antragstellung im Bau­kindergeld sollte dies im Regelfall nicht beeinflussen, da Sie Ihren Antrag auf Bau­kindergeld erst nach Einzug in Ihr neues Zuhause stellen. Bitte beachten Sie: Für das Bau­kindergeld ist das Einzugs­datum entscheidend, das Ihre Melde­behörde auf Ihrer amtlichen Melde­bestätigung ausweist. Ab diesem Datum haben Sie sechs Monate Zeit, Bau­kindergeld zu beantragen. Treten Sie mit Ihrer Melde­behörde in Kontakt und klären Sie, ab wann eine An- oder Ummeldung für Sie wieder möglich ist.”


Viele Kommunen haben inzwischen zwar die Öffnungszeiten eingeschränkt, sind dafür aber verstärkt online oder telefonisch erreichbar. Sicher findet sich auf diesem Wege eine Möglichkeit für Ihre Meldebestätigung. Bitte haben Sie etwas Geduld und informieren sich regelmäßig bei der Gemeinde über die Vorgehensweise.

“Das Baukindergeld läuft Ende des Jahres aus. Wie verhält es sich mit der 6-Monats-Frist, in welcher ein Antrag aktuell gestellt werden kann? Läuft diese in 2021 rein? Muss bei einem Neubau (Kaufvertrag & Baugenehmigung 2020) der Einzug zwingend in 2020 erfolgen?”

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Frage von Stephanie L.
am 21.02.2020

Antwort aktion pro eigenheim

Nein, für das Baukindergeld muss der Einzug nicht 2020 erfolgen. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung aus 2020 ist (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021). Für die Antragstellung haben Familien dann bis spätestens 31.12.2023 Zeit. Auch dann gilt die Frist, dass der Antrag auf Baukindergeld spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden muss.

“Wir mussten aufgrund einer Stichprobe noch weitere Dokumente wie notarielle Kaufverträge bei der KFW einreichen und nun wurde uns der Zuschussvertrag gekündigt. Begründung ist, dass wir die Kaufverträge für unsere alte Wohnung und das neue Haus an einem Tag gemacht haben. In den Richtlinien heißt es doch, man darf kein Eigenheim besitzen. Da steht aber nirgendwo, dass die Verträge nicht an einem Tag unterschrieben werden dürfen!?”

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Frage von Sascha B.
am 14.02.2020

Antwort aktion pro eigenheim

Tatsächlich ist so, dass für das Baukindergeld mindestens ein Tag zwischen Verkauf und Kauf einer Wohnimmobilie liegen muss (es gilt jeweils das Datum des Notartermins). Gibt es bei den Terminen Überschneidungen – zum Beispiel weil Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattfinden – ist das Baukindergeld nicht möglich.
Die KfW wertet es dann so, dass am Tag des Kaufs noch Wohneigentum vorhanden war.

“Wir werden in Kürze einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Eigentumsübergang und Einzug sollen aber erst September 2021 stattfinden. Können wir dann noch Baukindergeld bekommen? Wie wäre das Vorgehen?”

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Frage von Tanja H.
am 19.01.2020

Antwort aktion pro eigenheim

Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag 2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) unterschrieben wird und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Einkommensgrenze etc.). Den Antrag auf Baukindergeld können Sie dann erst nach Ihrem Einzug 2021 stellen, wenn Ihre Meldebescheinigung vorliegt.

“Wenn man ein Einfamilienhaus z.B. November 2020 kauft (Kaufvertragsdatum zum Beispiel 05.11.2020), aber erst in März 2021 einzieht/anmeldet, endet die 6 Monate-Frist in September 2021, oder?  Also könnte man den Antrag auf Baukindergeld (ohne Sorge wegen Fristen) erst in August 2021 stellen?”

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Frage von Cido S.
am 14.11.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Richtig, die Frist für das Baukindergeld läuft ab Einzug / Ummeldung. Wenn Sie sich also im März 2021 mit dem Hauptwohnsitz ummelden, endet Ihre Frist für die Antragstellung 6 Monate später.

“Wir erfüllen alle relevanten Voraussetzungen für das Baukindergeld und wollen in den nächsten Monaten eine Immobilie kaufen. Es sieht bei uns allerdings so aus, dass die bisherigen Eigentümer noch maximal 6 Monate im Haus als Mieter wohnen, bevor wir einziehen. Haben wir dann auch noch ein Anrecht auf das Baukindergeld?”

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Frage von Joana T.
am 13.11.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Ja, das Baukindergeld ist auch in diesem Fall möglich. Allerdings können Sie den Antrag auf Baukindergeld erst dann stellen, wenn Sie selbst in die Immobilie eingezogen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

“Wir haben unser Miethaus gekauft und den Antrag auf das Baukindergeld beantragt. Alle Unterlagen wurden schon geschickt. Mir fehlt nur noch eine Sache: Ich muss eine formlose Erklärung über den Kauf des Mietobjektes schreiben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich schreiben muss. Ich bitte Sie um einen Rat.”

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Frage von Sarah E.
am 12.11.201

Antwort aktion pro eigenheim

In der formlosen Erklärung für den Kauf der vorher gemieteten Immobilie schildern Sie einfach den Sachverhalt: Das heißt Sie schreiben, dass Sie Ihr vorher gemietetes Haus gekauft haben und geben die genaue Adresse an. Dann können Sie zum Beispiel aufführen, wann Sie in das Haus zur Miete eingezogen sind und wann Sie das Haus gekauft haben (Datum notarieller Kaufvertrag). Bitte achten Sie darauf, dass alle Daten mit Ihren Unterlagen und den Angaben im Antrag auf Baukindergeld übereinstimmen.

“Ich habe im Oktober 2018 ein Haus gekauft, wir sind am 25. Februar 2019 eingezogen. Ist es möglich, jetzt nach 9 Monaten Baukindergeld nachträglich zu beantragen?”

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Frage von Lukas P.
am 18.10.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Leider kommt das Baukindergeld dann nicht mehr in Frage. Der Zuschuss muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Als Einzugsdatum gilt das Datum auf der Meldebescheinigung, ab diesem Termin läuft die 6-Monats-Frist.

“Wir haben September 2017 ein Grundstück gekauft und die Baugenehmigung auch Oktober 2017 eingereicht. Wir haben die Erteilung bzw. Freigabe der Baugenehmigung Februar 2018 erhalten, also wie es die KFW fordert. Oder sehe ich das falsch? Im Grundbuch steht logischerweise 2017 drin. Woher will die KFW wissen, wann die Baugenehmigung erteilt wurde? Da man diese nicht einreichen muss… Wären wir in dem Fall berechtigt auf Baukindergeld?”

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Frage von Markus Z.
am 08.10.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Wenn Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde, dann passt das als Voraussetzung für das Baukindergeld, das Datum des Grundstückskaufs spielt keine Rolle. In ihrem Merkblatt behält sich die KfW vor, neben den “Standardunterlagen” (Grundbuchauszug, Meldebescheinigung, Steuerbescheide) noch weitere Unterlagen anzufordern wie zum Beispiel den notariellen Kaufvertrag, Baugenehmigung/Bauanzeige, um die Einhaltung der Förderbedingungen zu überprüfen.

“Wir leben noch bis Mitte nächsten Jahres in Frankreich und werden uns in den nächsten Wochen ein Haus kaufen, welches bis Ende März 2020 an den aktuellen Eigentümer vermietet wird. Wann kann ich den Antrag auf Baukindergeld stellen?”

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Frage von Marco R.
am 12.10.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug stellen. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn alle Haushaltsmitglieder mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Immobilie gemeldet sind.

“Ich habe eine Immobilie gekauft und Ende Oktober ist Schlüssel- und Geldübergabe. Ende November wird eines meiner 3 Kinder 18, also die Zeit für die Antragstellung drängt! Was für Unterlagen werden benötigt, um den Antrag zu stellen, bzw. was gilt als Besitznachweis? Der Eintrag ins Grundbuch ist noch nicht geschehen, ist da der notarielle Kaufvertrag Nachweis genug?”

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Frage von Markus Z.
am 08.10.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Auf jeden Fall sollten Sie alle Daten und Fakten rund um den Immobilienkauf zur Antragstellung parat haben und – ganz wichtig – die vollständige Meldebestätigung, auf der alle Haushaltsmitglieder aufgeführt sind. Dann können Sie sich registrieren und den Antrag auf Baukindergeld stellen. Erst wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, müssen Sie die Nachweise hochladen (innerhalb von 3 Monaten). Als Eigentumsnachweis gilt der Grundbuchauszug, liegt dieser noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen. Darüber hinaus laden Sie dann Ihre Steuerbescheide von 2016 und 2017 hoch sowie die Meldebestätigung.

“Ich habe meine aktuelle Immobilie im Dezember 2018 mit Wirkung zum 31.08.2019 verkauft. Zwei Wochen später habe ich ein neues Haus mit Wirkung zum 01.07.2019 erworben. Kann ich einen Antrag auf Baukindergeld nach Umzug bereits im Juli 2019 stellen, oder sollte ich warten bis die Umschreibungen für das alte und neue Haus erfolgt sind?”

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Frage von Heiko F.
am 27.05.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld schon nach Ihrem Einzug stellen (wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind). Im KfW-Merkblatt heißt es zum Thema Grundbuchauszug: “Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.”

“Der notarielle Kaufvertrag eines Neubaus vom Bauträger erfolgt dieses Jahr (ca. 05.2019). Die Fertigstellung und damit der Einzug und Ummeldung aber erst 01.2021. Besteht Anspruch auf Baukindergeld?”

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Frage von Chris W.
am 29.04.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Ja, unter diesen Rahmenbedingungen kommt das Baukindergeld in Frage. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: “Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) abgeschlossen haben beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen.” Sie stellen Ihren Antrag auf Baukindergeld dann nach Fertigstellung Ihres Neubaus und nach Ihrem Einzug im Jahr 2021.

“Was gilt als Einzug??? Das genaue Datum oder der Monat? Es sind ja drei Monate – und sagen wir mal man ist am 14.2.19 eingezogen – gilt dann als Stichtag der 15.5. oder der 31.5. und wie ist das wenn wir, also meine Frau und ich, uns zu verschiedenen Daten umgemeldet haben? Gilt da das Datum des Antragstellers? Oder vl. sogar das Ende des Mietvertrages der alten Wohnung?”

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Frage von Alexander P.
am 08.04.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt – es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die 3-Monats-Frist.

Auf Ihre Frage nach den unterschiedlichen Daten gibt die KfW in ihren FAQ Auskunft: “Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unter­schiedlichen Zeitpunkten in die neue Wohn­immobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von Baukinder­geld ab dem Einzugs­datum (amtliche Melde­bestätigung), an dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene Wohneigentum einzieht.”

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Unser Baukindergeldantrag wurde abgelehnt, weil er kurz vor Einzug gestellt wurde. Die 3-Monats-Frist endet erst Ende April 2019. Dürfen wir den Antrag sofort nochmal neu stellen?”

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Frage von Caroline K.
am 08.04.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Nach Auskunft der KfW ist es so: Wenn Sie noch innerhalb der regulären Antragsfrist nach Einzug sind (3 Monate nach Einzugsdatum entsprechend Meldebestätigung), dann ist eine erneute Antragstellung auf das Baukindergeld möglich.

Die abgelehnten Kunden erhalten eine E-Mail der KfW, die das weitere Vorgehen beschreibt.

Update für Anträge ab dem 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Unser Antrag auf Baukindergeld wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die aktuelle Adresse unseres gekauften Hauses nicht mit der Adresse im Grundbucheintrag übereinstimmt. Es handelt sich aber um das gleiche Flurstück, lediglich die Adressbezeichnung hat sich im Laufe der Zeit einmal geändert. Wie muss gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden?”

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Frage von R. S.
am 02.04.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Soweit wir wissen, gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch. Im Januar hat die Bundesregierung folgende Antwort auf die Frage nach Rechtsmitteln beim Baukindergeld gegeben: “Ein formalisiertes Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen. Antragsteller und Fördernehmer können bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen.”

“Der letzte Termin/Stichtag für das Baukindergeld soll aktuell der 31.12.2020 sein. Bekomme ich dennoch Baukindergeld, wenn ich meinen Bauvertrag beim Generalunternehmer (schlüsselfertiges Haus) vor dem 31.12.2020 abschließe (z.B. Januar 2020), aber erst nach dem 31.12.2020 einziehe (z.B. Januar 2021)?”

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Frage von Bernhard T.
am 03.04.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) unterschrieben wurde oder bei einem Neubau die Baugenehmigung bis dahin erteilt wurde. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 bei der KfW stellen. Entscheidend ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Ich habe am 04.10.2018 das von mir seit 2009 gemietete Haus erworben. Wir haben ein Kind mit 2 Jahren. Den Antrag auf Baukindergeld habe ich am 28.09. online gestellt. In dem Merkblatt zum Baukindergeld steht lediglich “Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.” Ich habe hier eine 3 Monats-Ausschlussfrist für die Beantragung, eine Antragstellung direkt vor dem notariellen Kaufvertrag ist im Merkblatt jedoch nicht ausgeschlossen. Mit dieser Begründung wurde jetzt jedoch mein Antrag abgelehnt da. Besteht eine Chance dagegen vorzugehen?”

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Frage von Michaela S.
am 25.03.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Da sehen wir leider keine Chance. Das Baukindergeld ist ja eine Wohneigentums-Förderung für Familien. Da Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch kein Wohneigentum besaßen, kommt der Zuschuss schon deshalb nicht in Frage. Außerdem ist in den Förderbedingungen (Merkblatt) klar geregelt, dass der relevante Stichtag für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags ist und die Förderung beim Kauf der Mietwohnung bis 3 Monate nach dem Datum des Kaufvertrags beantragt werden kann. Damit ist eine Antragstellung vor dem Notartermin ausgeschlossen.

“Wir wohnen nun seit 1.12.2018 in unserem neuen Haus. Die Meldebescheinigung ist allerdings schon auf 1.11.2018 ausgestellt. Den Antrag haben wir erst am 19.3.2019 gestellt. Gibt es eine Chance auf Baukindergeld, obwohl wir über die drei Monate drüber sind?”

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Frage von Steffen S.
am 19.03.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Höchstwahrscheinlich gibt es damit keine Chance auf das Baukindergeld. Soweit wir wissen, ist die Antragsfrist verbindlich. Ist die Frist abgelaufen, verfällt der Anspruch auf die Förderung.

“Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, welche aktuell noch vermietet ist. Nach Kauf wird es durch die Kündigungsfrist usw. ca. ein Jahr dauern, bis ich Eigenbedarf anmelden kann und einziehen werde. Ist dann noch der Antrag auf Baukindergeld möglich? Oder gibt es eine Frist zwischen Kauf und Einzug?”

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Frage von Bärbel B.
am 18.02.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Nein, es gibt beim Baukindergeld keine Frist zwischen Kauf und Einzug. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: “Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) abgeschlossen haben […], können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.” 
Nach Ihrem Einzug haben Sie also ab Datum Meldebescheinigung 3 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Wir haben im Jahre 2018 eine Eigentumswohnung erworben, die zurzeit vermietet ist und nicht selbst bewohnt wird. Wir haben vor, diesen Sommer die Immobilie selbst zu nutzen und innerhalb der Drei-Monats-Frist Baukindergeld zu beantragen. Da wir weiteren Nachwuchs erwarten, werden wir nächsten Sommer in ein größeres Eigenheim umziehen. Ist eine Übernahme des Baukindergeldes möglich und wenn ja, wie erfolgt diese?”

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Frage von Serhan H.
am 06.02.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Das ist leider nicht möglich, das Baukindergeld kann nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden. Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert und für jedes Kind kann nur einmalig eine Baukindergeldförderung beantragt werden. 

Das heißt in Ihrem Fall: Das Baukindergeld endet mit dem Auszug aus der Eigentumswohnung.

“Ich lese oft, dass das Gesamtvolumen vom Baukindergeld ca. 3 Milliarden entspricht. Auf einigen Seiten steht ca. 10 Milliarden (jährlich 3 Mrd). Was ist nun richtig?”

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Frage von Adrian L.
am 13.02.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Der Bund stellt für das Baukindergeld insgesamt rund 10 Milliarden Euro bereit. Nach den aktuellen Zahlen der KfW von heute wurde bisher von mehr als 68.000 Familien ein Antrag auf Baukindergeld gestellt. Das entspricht einem Fördervolumen von 1,4 Milliarden Euro.

“Für die Baukindergeld-Anträge werden jährlich Mittel zur Verfügung gestellt, welche nach dem “Windhundprinzip” vergeben werden. Was geschieht konkret, wenn die jährlichen Mittel erschöpft sind? Gibt man in dem Fall dennoch den Antrag ab und wird erst zum Beginn des Folgejahres berücksichtigt? Oder ist dann einfach “Pech gehabt”, weil man zu einem ungünstigen Zeitpunkt ins Eigenheim eingezogen ist?”

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Frage von Markus S.
am 28.01.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Richtig, das Baukindergeld wird nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Auf unsere Nachfrage zu den bereitstehenden Haushaltsmitteln des Bundes für das Baukindergeld haben wir von der KfW am 28.01.2019 diese Antwort erhalten: “Der Bund stellt für den Zeitraum 2018 – 2020 insgesamt rund 10 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit. Im Jahr 2018 wurden rund 56.000 Anträge gestellt, durch die über 1 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln gebunden sind. Grundlage der Mittelausstattung für das Baukindergeld ist eine Expertenschätzung zur Anzahl der Haushalte, die in dem o.g. Zeitraum antragsberechtigt sind. Der Antragseingang wird statistisch überwacht, so dass auch die Mittelbelegung monatlich geprüft wird. Wir gehen aktuell davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel den Bedarf für den vorgesehenen Zeitraum abdecken.”

“Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt? Immer fortlaufend?
Also z. B. Beginn 03/19 gleich schon aufs Konto oder erst 03/20 für das Jahr 2019?”

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Frage von John K.
am 27.12.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Beim Baukindergeld werden die ersten Auszahlungen noch etwas auf sich warten lassen – im Frühjahr 2019 können erst die Nachweise bei der KfW hochgeladen werden, vermutlich wird es die ersten Auszahlungen ab Sommer 2019 geben.

Das Prozedere ist so: Das Baukindergeld wird jährlich ausgezahlt. Wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld und die Nachweise geprüft wurden, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, in der auch der erste Auszahlungs­termin steht. Ihre jährlichen Auszahlungen werden dann jeweils zum gleichen Termin überwiesen.

“Wir möchten im Jahr 2019 ein unvermietetes Haus kaufen, das Haus sanieren und zunächst befristet bis 2023 zwischenvermieten, da unsere Mietwohnung aktuell für die Kinder noch geeigneter ist. 2023 möchten wir dann in das Haus einziehen. Erhalten wir dann trotz der Zwischenvermietung noch das Baukindergeld (für 10 Jahre)?”

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Frage von Gerrit S.
am 14.12.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Ja. Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Eine Antragstellung auf Baukindergeld ist bis maximal 31.12.2023 möglich. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 (Ergänzung 01/2021: verlängert auf 31.03.2021) unterzeichnet worden sein. Eine Vermietung vor Antragstellung ist förderunschädlich. Die neu erworbene Wohnimmobilie muss zum Stichtag (Datum bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages) die einzige Wohnimmobilie des Haushalts sein.

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Meine Frau und ich stehen im Grundbuch als Eigentümer je zur Hälfte. Muss jeder von uns einen Antrag auf Baukindergeld stellen oder reicht ein Antrag für den gemeinsamen Haushalt aus?”

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Frage von H. K.
am 18.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Es reicht aus, wenn einer von Ihnen den Antrag auf Baukindergeld stellt. Der Zuschuss wird ohnehin nur einmal pro Haushalt gewährt. Der Grundbuchauszug sowie die Einkommenssteuerbescheide erklären ja die Situation des Haushalts.

“Wir haben 8/2018 eine Wohnung vom Bauträger gekauft, Fertigstellung 4/2021. Im Antrag ist jedoch erwähnt, dass man in dem geförderten Objekt seine Meldeadresse haben muss, was so natürlich noch nicht geht. Welche Regelung ist für einen solchen Sachverhalt vorgesehen?”

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Frage von Ingo S.
am 19.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Sie können das Baukindergeld erst nach Einzug in das Wohneigentum beantragen. Dann liegt Ihnen ja auch die entsprechende Meldebestätigung vor.

“Wird bei einem Kauf 2018 und Einzug 2019 das Baukindergeld volle 10 Jahre gezahlt oder ist das 1. Jahr futsch? Sprich: Wäre es ratsam, sich schon 2018 umzumelden, auch wenn der Umzug erst 2019 ist?”

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Frage von Jens D.
am 28.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Auch bei einem Einzug 2019 erhalten Sie das volle Baukindergeld. Sie stellen nach Ihrem Einzug den Antrag, der Zuschuss wird dann nach Bewilligung 10 Jahre lang ausgezahlt.

“Wir haben eine Bestandsimmobilie 7/2018 noch ohne Kinder gekauft. Wir erwarten ein Kind 2/2019. In die neue Immobilie werden wir voraussichtlich 1/2019 einziehen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir nach der Geburt des Kindes den Antrag stellen?”

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Frage von Pascal P.
am 08.10.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Nach Ihrem Einzug haben Sie 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Wenn bis dahin Ihr Kind auf der Welt ist, kommt die Förderung in Frage.

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.

“Muss die Auszahlung des Baukindergeldes für jedes Jahr neu beantragt werden? Was geschieht, wenn im Laufe der Zeit das Einkommen über den Grenzbetrag steigt?”

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Frage von V. H.
am 28.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Sie beantragen das Baukindergeld nur einmal, nach der Bewilligung wird es automatisch jährlich ausgezahlt. Spätere Einkommensänderungen haben keinen Einfluss auf die Förderung. Einzige Ausnahme: Wenn Sie die geförderte Immobilie vermieten oder verkaufen, endet die Baukindergeldberechtigung mit dem Auszug.

Hinweis: Alle Fragen sind hier von den Baukindergeld-Experten der aktion pro eigenheim nach bestem Wissen beantwortet, aber nicht rechtlich verbindlich – wir übernehmen keine Haftung.

 

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