“Ich kaufe das Grundstück am 1.2.2020 und der Neubau startet am 1.3.2020. Der geplante Einzug ist am 1.10.2020 – 1.11.2020. Meine Freundin hat ein 7-jähriges Kind und ich bin nicht der leibliche Vater. Wir sind nicht verheiratet. Ich finanziere das Grundstück und Haus alleine, stehe daher alleine im Grundbuch. Wir wohnen alle zusammen in dem Haus und nutzen es nur selbst. Wir sind dann alle dort gemeldet. Bekommen wir das Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Das Baukindergeld kommt auch unabhängig von Trauschein und leiblicher Vaterschaft in Frage. Wichtig ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn Sie beide die Einkommensgrenze einhalten, keine weitere Wohnimmobilie besitzen, alle mit Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind und Ihre Partnerin kindergeldberechtigt ist, ist der Zuschuss möglich. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug, wenn die Meldebescheinigung vorliegt. Da der Antragsteller Eigentümer/Miteigentümer sein muss, können nur Sie, nicht aber Ihre Partnerin, den Antrag bei der KfW stellen.
“Wir sind momentan Eigentümer eines Hauses und eines separaten Baugrundstücks. Es ist geplant, das Haus zu verkaufen und dann noch ca. 1 bis 2 Jahre als Mieter das Haus weiter zu bewohnen. Wenn wir nun nach Verkauf des Hauses – als Mieter – auf dem bereits in unserem Eigentum befindlichen Grundstück neu bauen möchten, haben wir dann Anspruch auf Baukindergeld? Ist für den Neubau der Kaufzeitpunkt dieses Grundstücks oder der Zeitpunkt der eigentlichen Baugenehmigung in unserem Fall relevant?
Wir haben 2 eigene Kinder und zudem ein drittes Kind als Pflegekind in unsere Familie aufgenommen. Kindergeld erhalten wir nur für unsere beiden “eigenen” Kinder, nicht jedoch für das aufgenommene Pflegekind. Haben wir dennoch Anspruch auf Baukindergeld für 3 Kinder oder lediglich für unsere beiden leiblichen Kinder?”
Antwort aktion pro eigenheim
Ja, wenn Sie Ihr Haus verkaufen, dann Mieter sind und neu bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass die Baugenehmigung erst nach dem Verkauf erteilt wird. Das Datum des Grundstückskaufs spielt keine Rolle. Wichtig für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung sowie später das Einzugsdatum.
Sie können das Baukindergeld für alle Kinder beantragen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind. Für das Pflegekind käme der Zuschuss deshalb leider nicht in Frage.
“Bekommen wir Baukindergeld, auch wenn der Vater schon vorher in der Immobilie wohnt? Mutter und Tochter können erst 8 Monate später wegen Kindergarten umziehen.”
Antwort aktion pro eigenheim
Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist beim Baukindergeld leider nicht möglich: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind. Die Frist für das Baukindergeld läuft aber bereits, wenn das erste Haushaltsmitglied umgezogen ist. Wenn sich also Ihr Mann 8 Monate vor Ihnen ummeldet, die Frist für das Baukindergeld aber nur 6 Monate beträgt, klappt es mit der Förderung nicht.
“Wir kaufen jetzt ein Haus.
Ich habe Kinder, die 28 und 21 Jahre alt sind. Können wir einen Antrag für Baukindergeld stellen? Wir werden alle zusammen wohnen.”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, für erwachsene Kinder kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind.
“Mein ehemaliger Partner und ich leben getrennt, üben die elterliche Sorge jedoch gemeinsam aus. Da wir das paritätische Wechselmodell praktizieren, lebt unser gemeinsames Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen. Ist eine Förderung mit Baukindergeld möglich?”
Auskunft der KfW
Wenn Sie im paritätischen Wechselmodell leben, liegt die Kindergeldberechtigung bei beiden Elternteilen. Eine Förderung mit Baukindergeld ist daher ausschließlich bei paritätischen Wechselmodellen abweichend zum Merkblatt auch dann möglich, wenn Ihr Kind nur mit Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Bitte laden Sie zusätzlich zu den geforderten Unterlagen eine formlose Stellungnahme zu Ihrer Situation sowie Nachweise, die das paritätische Wechselmodell belegen (zum Beispiel: gerichtliche Beschlüsse und/oder Elternvereinbarung), im KfW-Zuschussportal hoch.
Bitte beachten Sie: Eine Doppelförderung von Kindern ist nicht möglich. Stellen Sie einen Antrag auf Baukindergeld für Ihr Kind, kann Ihr ehemaliger Partner zukünftig kein Baukindergeld für dasselbe Kind beantragen.
“Müssen bei einer verheirateten Patchworkfamilie beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sein, um das Baukindergeld für die jeweils eigenen Kinder beziehen zu können (nur eine Person ist momentan eingetragen, die andere hat aber auch ein Kind)?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, es müssen nicht beide Partner/Ehepartner im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass dem Haushalt mindestens 50 % am Wohneigentum gehören. Bitte beachten Sie aber, dass nur derjene den Antrag auf Baukindergeld stellen kann, der Eigentümer/Miteigentümer geworden ist. Die Kinder, die im Haushalt leben und gemeldet sind, werden natürlich trotzdem alle berücksichtigt, wenn die kindergeldberechtigte Person mit im Haushalt lebt.
“Unser Baukindergeld wurde abgelehnt, weil unser Kind nicht innerhalb der 3 Monate nach Einzug geboren wurde, sondern 10 Tage später. Ist noch irgendwas möglich? Neuen Antrag stellen z.B.?”
Antwort aktion pro eigenheim
Wir sehen da leider keine Chance für das Baukindergeld. Die Fristen und Termine (u. a. zum Zeitpunkt der Geburt berücksichtigte Kinder) für die Förderung sind verbindlich, auch eine erneute Antragstellung wird deshalb kein anderes Ergebnis bringen.
Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.
“Was passiert, wenn sich die Partner nach Antragstellung trennen und ein Partner die Kinder mitnimmt und der andere in der Immobilie wohnen bleibt?”
Antwort aktion pro eigenheim
Über solche Änderungen – zum Beispiel Auszug, Vermietung oder Verkauf der Immobilie – müssen Antragsteller die KfW sofort benachrichtigen. In dem von Ihnen beschriebenen Fall müsste die KfW leider die Förderung stoppen, weil eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Baukindergeld das Bewohnen der Immobilie durch die Kinder ist.
“Ich wohne derzeit zur Miete und werde dies auch weiterhin als Hauptwohnsitz nutzen. Bekomme ich Baukindergeld, wenn ich eine Immobilie kaufe und diese als Zweitwohnsitz anmelde?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass die Familie in der geförderten Immobilie ihren Hauptwohnsitz angemeldet hat.
“Wir ziehen voraussichtlich zum 01.03. in unseren Neubau (Baugenehmigung 2018) ein; unser Nachwuchs kommt im Mai – kann ich den Antrag im Mai rückwirkend stellen und ist unser Kind förderberechtigt (da es ja nach Einzug gekommen ist)?”
Antwort aktion pro eigenheim
Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Wenn Ihr Kind also im Mai geboren wird, sollten Sie den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt des Kindes stellen. Nur dann kommt das Baukindergeld in Frage. Sie stellen den Antrag also nicht rückwirkend, sondern fristgerecht innerhalb der 3-Monats-Frist, aber nach der Geburt des Kindes.
Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.
“Wie ist das als Patchworkfamilie? Muss jeder Ehepartner einen eigenen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn jeder alleinerziehend ist für seine Kinder, die er nicht mit dem Ehepartner hat? Wir haben gemeinsame Kinder und Kinder, für die wir jeweils allein sorgeberechtigt sind.”
Antwort aktion pro eigenheim
Für das Baukindergeld kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden, das heißt den Antrag stellen entweder Sie oder Ihr Ehepartner. Für den Zuschuss werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und für die Sie bzw. Ihr Partner kindergeldberechtigt sind.
“Wir haben unser Haus in 2/2018 mit einem Kind gekauft. Zweites Kind kommt in 1/2019. Wenn wir da erst den Antrag stellen, bekommen wir dann für beide Kinder das Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Für den Antrag auf Baukindergeld haben Sie keinen großen Spielraum. Spätestens 3 Monate nach dem Einzug muss der Antrag gestellt werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, werden nicht berücksichtigt.
Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.
“Wie lange bekommen wir Baukindergeld, wenn unsere Kinder zum Einzug 4, 13 und 17 Jahre alt sind? 10 Jahre oder solange es Kindergeld gibt oder solange sie noch bei uns wohnen?”
Antwort aktion pro eigenheim
Die KfW sieht beim Baukindergeld keine Staffelung nach dem Alter der Kinder oder der Bezugsdauer von Kindergeld vor. Das heißt, Sie erhalten 10 Jahre lang Baukindergeld für 3 Kinder.
“Wir planen ab 3/2019 zu bauen. Kinder sollen aber erst kommen, wenn alles fertig ist. Haben wir eine Chance auf Baukindergeld?”
Antwort aktion pro eigenheim
Nach dem Einzug hat man 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden bei der Förderung dann alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Haushalt leben. Für später geborene Kinder gibt es kein Baukindergeld.
Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag.
“Haben in 6/2018 unsere Baugenehmigung erhalten. Wir haben bereits ein Kind und bekommen 2019 das zweite. Macht es Sinn, mit dem Antrag bis zur Geburt zu warten, um dann Baukindergeld für 2 Kinder zu erhalten, oder ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Baugenehmigung relevant?”
Antwort aktion pro eigenheim
Relevant ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und den Antrag auf Baukindergeld können Sie ohnehin erst nach Ihrem Einzug stellen.
Hinweis: Alle Fragen sind hier von den Baukindergeld-Experten der aktion pro eigenheim nach bestem Wissen beantwortet, aber nicht rechtlich verbindlich – wir übernehmen keine Haftung.
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