FAQ zu Baukindergeld und Einkommen des Haushalts, Steuerbescheid...

“Wir haben 2018 ein Kind bekommen und in den Jahren 2017 und 2016 insgesamt mehr als 75.000 Euro Einnahmen gehabt. Zählt dann wirklich die 75.000 Euro Grenze oder die 90.000 Euro, wenn wir den Antrag noch 2019 stellen möchten?”

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Frage von Frieda H.
am 03.10.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: Mit einem Kind liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 90.000 Euro. Das gilt auch, wenn das Kind erst nach den relevanten Steuerbescheiden zur Welt gekommen ist. Entscheidend ist die Anzahl der Kinder bei Antragstellung.

“Ich bin alleinerziehend und habe ein Eigenheim erworben. Nun möchte ich das Baukindergeld beantragen. Hierfür sind die Steuerbescheide von 2016 und 2017 erforderlich. Gilt dies auch für meinen Ex-Partner, mit dem ich 2016 und 2017 in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt habe?”

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Frage von Katharina K.
am 13.07.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Nein, das ist nicht erforderlich. Für das Baukindergeld werden die Personen betrachtet, die aktuell im neu erworbenen Wohneigentum leben. Wenn Sie allein mit Kind/Kindern wohnen, sind auch nur Ihre Steuerbescheide relevant.

“Wir haben bereits für 2019 das Baukindergeld erhalten. Wie geht es jetzt weiter, muss man jedes Jahr die Steuerbescheide für die Prüfung des Einkommens zur Verfügung stellen oder ist nur im ersten Jahr nachzuweisen, dass man weniger als 90.000 verdient?”

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Frage von Irina N.
am 02.07.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr die Steuerbescheide einreichen. Sie erhalten jetzt 9 Jahre lang zum jeweils gleichen Zeitpunkt eine Baukindergeld-Rate – dafür müssen Sie nichts weiter tun.

Allerdings müssen Sie die KfW informieren, wenn Sie aus der Immobilie ausziehen, diese verkaufen o. Ä. Dann endet das Baukindergeld zu diesem Zeitpunkt.

“Ich bin alleinige Besitzerin des Hauses und möchte Baukindergeld beantragen. Brauch ich da auch den Steuerbescheid von meinem Partner?”

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Frage von Claudia K.
am 16.06.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Ja, auch in diesem Fall ist der Steuerbescheid Ihres Partners nötig. Beim Baukindergeld wird nicht nur der Eigentümer, sondern der gesamte Haushalt betrachtet, daher muss auch der zweite Steuerbescheid eingereicht werden, um das Haushaltseinkommen zu prüfen.

“Wir sind ein unverheiratetes Paar mit insgesamt 4 Kindern. Mein Partner geht voll arbeiten und hat Einkommensteuerbescheide. Ich gehe nur als Minijobber arbeiten, leider habe ich so keine Einkommensteuerbescheide. Damit ist die KfW überfordert und kann uns nicht weiterhelfen – und das Finanzamt stellt sich quer uns eine Bescheinigung auszustellen. Und nun?”

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Frage von Mandy N.
am 25.03.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Nach Auskunft der KfW ist es für das Baukindergeld auch bei einem Minijob erforderlich, beim Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid anzufordern. Wenn Ihnen also kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, muss die Erstellung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

“Wir haben heute am 12.3.2019 die benötigte Steuererklärung für 2015 beim Finanzamt nachgereicht. Wenn sich das Finanzamt jetzt bis zum 30.06.2019 Zeit lässt, sind dann die 12.000 € futsch?”

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Frage von Wolfgang R.
am 12.03.2019

Antwort aktion pro eigenheim

Bei der KfW heißt es zu den Fristen: “Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am 30.06.2019. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.” Wenn Ihr Steuerbescheid also nicht rechtzeitig kommt, können Sie den Zuschuss nicht mehr erhalten.

“Wie ist das Baukindergeld steuerlich zu behandeln? Zählt es als steuerpflichtiges Einkommen, unterliegt es wie Elterngeld dem Progressionsvorbehalt oder ist es ein komplett steuerfreier Zuschuss?”

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Frage von Stephanie M.
am 17.11.2018

Antwort aktion pro eigenheim

In einer Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dazu heißt es: “Das Baukindergeld wird nach § 3 Nummer 58 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei gestellt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.”

“Meine Ehefrau hat per Notarvertrag im Januar 2018 ein Einfamilienhaus erworben und ist alleinige Eigentümerin. Die Einkünfte meiner Ehefrau liegen unter 90.000 €. Unsere gemeinsamen Einkünfte liegen jedoch über 90.000 €. Ist eine Förderung möglich?

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Frage von Max S.
am 20.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Leider nein – betrachtet wird das Einkommen des Haushalts (Antragsteller + Ehe/Partner), auch wenn ein Partner alleiniger Eigentümer ist.

“Baukindergeld ohne Einkommensteuerbescheide? Wir haben Anspruch auf Baukindergeld, aber keine Steuererklärungen für 2015 und 2016 gemacht. Können wir das Baukindergeld jetzt nicht erhalten, weil wir keine Einkommensteuerbescheide zum Antrag abgeben können?”

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Frage von Caroline M.
am 19.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Die Einkommensteuerbescheide sind tatsächlich ein Pflichtteil bei der Antragstellung zum Baukindergeld. Das heißt, es gibt keine Alternative, das Einkommen nachzuweisen. Wenn Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie die entsprechenden Steuererklärungen beim Finanzamt nachreichen.

“Wir liegen im Jahr 2015 über 90.000 € und im Jahr 2016 unter 90.000 €, sind aber wenn man den Durchschnitt betrachtet deutlich unter 90.000 €. Alle anderen Bedingungen sind erfüllt. Bekommen wir das Baukindergeld?”

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Frage von Pascal K.
am 20.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Für das Baukindergeld gilt beim Haushaltseinkommen der Durchschnitt aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung. Damit müsste es dann bei Ihnen klappen.

“Ist für das Baukindergeld nur das Einkommen bei der Antragstellung relevant, wir dies während der Förderlaufzeit nicht mehr kontrolliert?”

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Frage von Janis B.
am 15.09.2018

Antwort aktion pro eigenheim

Relevant für das Baukindergeld ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das Einkommen während der Förderlaufzeit spielt keine Rolle.

Hinweis: Alle Fragen sind hier von den Baukindergeld-Experten der aktion pro eigenheim nach bestem Wissen beantwortet, aber nicht rechtlich verbindlich – wir übernehmen keine Haftung.

 

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