Das Baukindergeld – die Förderung für Euer eigenes Zuhause! Doch was ist das Baukindergeld genau und steht es Euch zu?
Träumt Ihr nicht schon lange den Traum vom Eigenheim? Der Immobilienmarkt mit knappem Angebot und steigenden Preisen hat es Familien in den letzten Jahren sehr schwer gemacht. Das Baukindergeld soll genau da helfen! Der Zuschuss über 10 Jahre für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum ist eine willkommene Finanzspritze für Euch, wenn Ihr den Sprung in die eigenen vier Wände wagen wollt.
Ihr wisst nicht genau, wie und ob Ihr an die Förderung kommt? Wir verraten Euch hier, welchen Zuschuss Ihr zu erwarten habt und ob Ihr für das Baukindergeld berechtigt seid. Und gerade bei speziellen Familienkonstellationen oder besonderen Eigentumsverhältnissen findet Ihr hier die passenden Antworten und viele Fallbeispiele in den FAQ – aus unzähligen Fragen, die unsere Experten bei der aktion pro eigenheim Familien auf dem Weg zum Baukindergeld schon beantwortet haben. Gerne könnt Ihr auch selbst Eure Fragen stellen.
1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten Familien bei Bau oder Erwerb von Wohneigentum.
Foto: Living Haus
Das Baukindergeld ist eine spezielle Förderung des Bundes für Familien.
Der Zuschuss soll Haushalten mit Kind die Bildung von Wohneigentum erleichtern. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Gezahlt wird die Förderung über 10 Jahre, das heißt pro Kind beträgt der Zuschuss insgesamt 12.000 Euro. Die Förderung gibt es für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Euer Kind kommt erst nach dem Einzug zur Welt? Ihr lebt im paritätischen Wechselmodell? Auch dann könnt Ihr eventuell Baukindergeld beantragen: Tipps für den Antrag von Baukindergeld
"Wieviel dürfen wir verdienen, um Baukindergeld zu bekommen?"
Die Obergrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens liegt bei einem Kind bei 90.000 EUR.
Foto: Living Haus
Für das Haushaltseinkommen gibt es eine Obergrenze, um den Zuschuss zu erhalten.
Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind nicht überschreiten. Zum zu versteuernden Haushaltseinkommen (Bruttoeinkommen abzgl. Steuerfreibeträge) zählt das Einkommen des Antragstellers und zusätzlich des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Ihr wollt die Eckdaten für Baukindergeld weiter kennenlernen? Dann lest einfach unten bei den nächsten Themen weiter und verschafft Euch den Komplettüberblick. Ihr wisst schon mehr, wollt das Baukindergeld beantragen oder habt spezielle Fragen zum Baukindergeld oder zu Eurer Baufinanzierung? Dann wird Euch das interessieren:
"Welche Bauvorhaben und Immobilienkäufe werden gefördert?"
Baukindergeld gibt’s für Kaufverträge oder Baugenehmigungen zwischen 1.1.2018 und 31.03.2021.
Foto: Living Haus
Gefördert wird der einzige Besitz des Haushalts an selbstgenutztem Wohneigentum.
Das Baukindergeld erhalten Familien, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen oder wenn sie eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen. Wichtig ist, dass die Wohnimmobilie sich in Deutschland befindet und der Haushalt keine weitere Wohnimmobilie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder des Kaufvertrags der neuen Immobilie besitzt. Das Baukindergeld gilt für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Beantragt werden kann bis 31.12.2023.
Update 11/2022: Die Baukindergeld-Förderung wird nur bis maximal 31.12.2022 beantragt werden können.Hier könnt Ihr genauer nachlesen: FAQ zu Baukindergeld und Stichtag, Wohnsituation…
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"Wann und wo können wir den Antrag auf Baukindergeld stellen?"
Der Antrag auf Baukindergeld muss nach dem Einzug innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.
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Für die Beantragung bleiben 6 Monate nach Einzug in Haus oder Wohnung Zeit.
Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die eigene Immobilie gestellt werden. Nach dem Einzug (es gilt das Datum der Meldebestätigung) haben Familien dafür maximal 6 Monate (Änderung zum 17.5.2019, vorher waren es nur 3 Monate) Zeit, letzte Möglichkeit ist am 31.12.2023. Beantragt werden kann bis 31.12.2023. Update 11/2022: Die Baukindergeld-Förderung wird nur bis maximal 31.12.2022 beantragt werden können. Der Antrag wird online im Zuschussportal der KfW gestellt. Eine Sonderregelung gibt es für alle, die bis Mitte September 2018 schon umgezogen sind: Sie müssen ihren Antrag auf Baukindergeld bis spätestens 31.12.2018 gestellt haben.
Achtung: Falls Ihr eine Absage von der KfW erhalten habt, weil Ihr Euren Antrag zu früh (also vor Einzug) gestellt habt, könnt Ihr innerhalb der 3-Monats-Frist (bei Anträgen nach dem 17.5.2019 innerhalb 6 Monaten) nach Einzug noch einmal einen Antrag stellen!
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"Welche Unterlagen brauchen wir für den Antrag auf Baukindergeld?"
Einkommensteuerbescheid, Meldebestätigung und Grundbuchauszug sind als Nachweise erforderlich.
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Das Hochladen der erforderlichen Nachweise veranlasst den Zuschuss.
Damit die KfW den Antragsteller eindeutig identifizieren kann, ist eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post notwendig. Die KfW informiert dann per Mail, wenn die Nachweise (Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner, Meldebestätigung und Grundbuchauszug) zur Prüfung des Anspruchs hochgeladen werden können. Das ist seit Ende März 2019 möglich. Nach der Antragstellung bleiben für das Hochladen der Dokumente 3 Monate Zeit.
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"Wann wird ausgezahlt und wie lange läuft das Baukindergeld?"
10 Jahre lang kann mit dem Zuschuss für die Baufinanzierung kalkuliert werden.
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Den Zuschuss gibt’s 10 Jahre lang in gleicher Höhe zur gleichen Zeit.
Wenn alle Nachweise erfolgreich geprüft sind, zahlt die KfW den Zuschuss fürs erste Jahr aufs Konto aus. Die gleiche Zuschussrate wird jährlich im gleichen Monat 10 Jahre lang ausgezahlt, auch wenn das Kind dann schon über 18 Jahre alt ist. Der Zuschuss wird nicht mehr gezahlt bei Auszug, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung der Immobilie innerhalb der 10 Jahres-Frist.
"Kann das Baukindergeld mit anderen Förderungen kombiniert werden?"
Baukindergeld wird auch in Kombination mit anderen Fördermitteln genehmigt.
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Baukindergeld kann mit anderen KfW-Programmen oder Förderungen der Bundesländer kombiniert werden.
Aber Achtung: Baukindergeld wird erst nach dem Einzug beantragt, alle anderen Förderungen müssen unbedingt vor dem Hausbau beantragt werden! Auch Antragsteller, die in der Vergangenheit schon mit der bundesweiten Eigenheimzulage gefördert wurden, können Baukindergeld erhalten. Voraussetzung ist aber, dass die Erstimmobilie inzwischen wieder verkauft wurde. Besonders attraktiv für Antragsteller in Bayern: Dort gibt es zum einen die bayerische Eigenheimzulage, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro, sowie das Baukindergeld Plus, die Aufstockung des Baukindergeldes um 300 Euro pro Jahr und Kind.
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